Pflichten des Bootsführers:
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Der Bootsführer muss sicherstellen, dass alle Besatzungsmitglieder die Lage und die Funktionsweise der Feuerlöschgeräte kennen.
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Die Feuerlöschgeräte müssen auch bei beladenem Boot leicht zugänglich sein.
Pflichten des Bootseigners:
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Der Bootseigner muss sicherstellen, dass die Brandschutzausrüstung auf dem neuesten Stand ist.
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Sie muss bei Bedarf ersetzt werden.
Lassen Sie die Handfeuerlöscher je nach örtlichen gesetzlichen Vorschriften in regelmäßig Zeitabständen inspizieren.
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Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Brandschutzbehörden nach den geltenden Inspektionsvorschriften.
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Wenn Sie die Inspektionsvorschriften in Ihrem Land nicht kennen, lassen Sie Ihre Handfeuerlöscher einmal im Jahr inspizieren.