2.3.1 Sicherheitsausrüstung und Notausgang

Lage der Sicherheitsausrüstung

  1. Badeleiter

  2. Hauptschalttafel 

  3. Platz für die Feuerlöschdecke (nicht enthalten)

  4. Motorhauptschalter

  5. Feuerlöscher

  6. Notausgang 

Die drei Schalter auf der Hauptschalttafel müssen im Notfall ausgeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 4.2 Elektrische Anlage.

Zusätzliche Sicherheitsausrüstung

Sie sind für die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheitsausrüstung verantwortlich. Trotz örtlicher Abweichungen ist in vielen Ländern Folgendes vorgeschrieben:

  • Persönliche Schwimmhilfen (PFD) für alle Passagiere

  • Notsignalgeräte für Notfallsituationen

  • Feuerlöschdecke

  • Andere Ausrüstungsgegenstände, z. B. Festhaltevorrichtungen und Rettungsringe

  • Auf dem Boot müssen ein Feuermelder oder ein Kohlenmonoxidmonitor vorhanden sein. Überprüfen Sie die Funktion des Alarms jährlich durch Drücken der Testtaste.

Der Bootseigner ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsausrüstung den Regeln und Vorschriften der örtlichen Behörden entspricht und ordnungsgemäß funktioniert. 

Der Bootsführer muss mit der Sicherheitsausrüstung vertraut sein und dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß verwendet wird.

  • Versperren Sie nicht die Durchgänge zu Notausgängen und Luken.

  • Versperren Sie nicht den Zugang zu Sicherheitssteuerungen, Kraftstoffabsperrventilen und Hauptschaltern.

  • Blockieren Sie niemals absichtlich oder versehentlich die Lüftung von Abteilen oder Räumen, wenn sich darin fest eingebaute Benzinmotoren, fest eingebaute Benzintanks und Batterien befinden.

  • Versperren Sie nicht den Zugang zu tragbaren Feuerlöschern.

  • Verändern Sie niemals ein System des Fahrzeugs, wenn Sie nicht ausreichend kompetent sind.

  • Lagern Sie Benzinbehälter oder Ausrüstungen, die Benzin enthalten, nur in speziell als Lagerbereich für Benzin ausgewiesenen Bereichen.